GDPdU

Wenn der Fiskus zweimal klingelt

Seit dem 1. Januar 2002 gelten für alle Unternehmen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU). Um die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, muss die betriebliche IT-Struktur bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

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